Mit der Lagerung von Gasflaschen geht immer eine besondere Vorsicht einher, da diese ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko mit sich bringen, sofern es einmal zu einem Brand kommen sollte. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl des richtigen Lagerorts von Gasflaschen achten sollten.
Ort der Lagerung bestimmen
Sollen Gasflaschen sicher eingelagert werden, ist es als Erstes wichtig, den richtigen Ort auszuwählen. In Privatbereichen bietet sich hier zum Beispiel das Gartenhaus an, sofern es hier die Möglichkeit gibt, den Raum zu belüften – wie zum Beispiel über ein Fenster. Das ist besonders wichtig, sofern aus den Flaschen einmal Gas austreten sollte, da es dann mit geringerer Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden kommen könnte. Wer einen Gasaustritt bemerkt, sollte die Gasflasche sofort schließen oder sie entfernen!
Sichere Lagerung
Ehe Sie eine Gasflasche einlagern, sollten Sie in jedem Fall sämtliche Ventile zu 100 % dicht verschließen. Hierfür gibt es spezielle Schutzkappen, die einfach über das Ventil gezogen werden. Werden die Ventile nicht korrekt verschlossen, ist es nicht auszuschließen, dass es zu einer größeren Menge an entweichendem Gas kommen kann. In den Wintermonaten können Sie eine Gasflasche für den Gartengrill problemlos unter dem Grill im Freien platzieren. Wichtig ist dabei nur, dass diese vollständig vom Grill getrennt wird und die Ventile vollständig geschlossen sind.
Lichtschutz
Beim Lagern von Gasflaschen empfehlen wir Ihnen außerdem, einen Platz zu wählen, welcher nicht unmittelbar dem Sonnenlicht ausgesetzt ist, da hohe Temperaturen zu einer Ausdehnung des Gases in der Falsche führen und somit auch den Druck erhöhen kann. Die Folge: Der Gasaustritt verstärkt sich. Sofern sich im Winter kein Eis an den Ventilen absetzt, ist es kein Problem, die Gasflaschen draußen aufzubewahren. Sogar Minusgrade machen dem Gas in der Regel nichts aus. Dabei zieht sich der Brennstoff zusammen, was einen Austritt unwahrscheinlicher macht.
Schutzmauer
Grundsätzlich sind bei der Lagerung im Freien bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten. Dazu gehört beispielsweise, dass der Abstand von Gasflaschen zu anderen Gebäuden mindestens fünf Meter betragen muss. Kann dies nicht eingehalten werden, so muss um die Lagerstätte eine Schutzmauer in Höhe von zwei Metern errichtet werden.
Untergrund und Abstand
Lagern Sie die Gasflaschen ein, müssen Sie des Weiteren auf einen möglichst ebenen Untergrund achten, so dass ein Umkippen nicht begünstigt wird und spielende Kinder, Hunde oder andere „Gefahren“ ihnen nichts anhaben können. Für die Lagerung einer Propangasflasche platzieren Sie diese am besten aufrecht. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche verflüssigten Gase am besten so gelagert werden sollten.
Bei der Lagerung müssen Sie zudem einen Mindestabstand von 50 cm zu Wärmequellen wie Heizungsanlagen oder Heizkörpern einhalten. Leicht entflammbare Stoffe sollten sich in keinem Fall direkt neben der Gasflasche befinden. Wir empfehlen grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern oder mehr.
Gasflaschen im Keller lagern – Ist das erlaubt?
In privaten Haushalten kommen häufig kleinere Gasflaschen mit einem Volumen von 5 oder 11 kg Flüssiggas zum Einsatz, die sich zum Beispiel für den Grill nutzen lassen. Doch wo soll die Ersatzflasche nun eingelagert werden? Der erste Gedanke ist für viele Menschen der Keller, da sie dort natürlich am geringsten stört – doch ist dies überhaupt erlaubt?
Unterirdische Lagerung ist verboten
Butan oder auch Propan sind generell schwerer als Luft. Das bedeutet, dass sich Flüssiggase innerhalb Räumen immer nach unten absetzen. In Kellerräumen kann dies besondere Probleme mit sich bringen. Ein Beispiel ist folgendes Szenario: Sollte die Gasflasche undicht sein und unverbranntes Gas unbemerkt nach außen strömen, befindet sich im Keller nahe des Bodens ein Gemisch, das leicht explodieren könnte – das wäre sogar lebensgefährlich.
Aus diesem Grund sollten Sie Gasflaschen unter keinen Umständen unter der Erde lagern, wofür es auch entsprechende Vorschriften gibt. Halten Sie sich an die Technischen Regeln Flüssiggas, kurz genannt TRF, sind Sie bezüglich der Einlagerung von Gasflaschen normalerweise auf der sicheren Seite.
Allgemein dürfen Privatanwender Gasflaschen bis zu einem maximalen Füllgewicht von 16 kg innerhalb Wohngebäuden lagern dürfen. Dies gilt allerdings nur, wenn sich die Fußböden über der Oberfläche des Geländes befinden. In der Theorie bedeutet dies, dass zwei gefüllte Gasflaschen im Wohnhaus eingelagert werden dürfen – wie zum Beispiel als Reserve oder zum Erhitzen eines Gasherds.
Welche Vorschriften gelten bei der gewerblichen Lagerung von Gasflaschen?
Die gewerbliche Lagerung von Gasflaschen unterscheidet sich in einigen Punkten von der privaten Lagerung und muss daher in jedem Fall beachtet werden. Wer Gasflaschen in einem Innenraum einlagern möchte, hat hierfür verschiedene Möglichkeiten – so bietet sich die Aufbewahrung von Gasflaschen beispielsweise in einem Arbeitsraum an. Das geht jedoch nur, wenn die Flaschen sich in geeigneten Schränken befinden, welche die Norm EN 14470-2 erfüllen. Generell gibt es verschiedene Lagersysteme. Während Langgut beispielsweise in einem speziellen Langgutlager aufbewahrt wird, gibt es für Gasflaschen spezielle Schränke für die Lagerung. Für die gewerbliche Lagerung gibt es hier weitere Systeme, die genutzt werden, um die Flaschen sicher zu verstauen. Dabei werden stets die Regeln zur Aufbewahrung eingehalten.
Regeln für die Aufbewahrung
Abhängig vom Inhalt der Gasflasche muss innerhalb des Schranks eine Option zur Belüftung vorhanden sein, welche für eine ausreichende Luftzirkulation sorgt. Auch ein Gasflaschen-Container, der in der Industrie häufig zum Einsatz kommt, bietet sich für die Lagerung mehrerer Gasflaschen an. Dieser muss unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine ausreichende Belüftungsmöglichkeit, das Standhalten gegenüber direkter Einwirkung von Feuer auf die Gasflasche oder auch das Vorhandensein einer stabilen Dacheindeckung. Darüber hinaus muss sich in den Lagerräumen ein schwer entflammbarer Bodenbelag befinden, der keine zusätzliche Gefahr für den Sotff darstellt. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, einen Gaswarnmelder am Lagerort zu installieren, der bei einem Gasaustritt sofort Alarm schlägt.
Bewusster Umgang mit LPG
Im gewerblichen Bereich sind zunächst einmal ebenfalls Gasflaschen unter Erdgleiche verboten. Die Arbeits-Sicherheits-Information ASI 8.04 regelt die Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten und in stationären Betrieben. Zwar darf man die Gasgeräte unter besonderen Umständen unter Erdgleiche verwenden, allerdings niemals Gasflaschen, in denen sich entzündliche Gase befinden, gemeinsam mit anderen Gasflaschen lagern. Auch andere Produkte wie Öl, Kraftstoffe, ätzende Stoffe oder Lacke sollten in keinem Fall in direkter Umgebung gelagert werden. Wir empfehlen außerdem Flaschen für Flüssiggase, sogenannte LPG, in nicht weniger als fünf Metern Abstand zu anderen Gasflaschen aufzubewahren. Verringert werden kann dieser Abstand auf sichere Weise ausschließlich durch eine Brandschutzmauer.
Temperatur
Wenn es um die Einlagerung von Gasflaschen in warmen Bereichen geht, ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Butan, Propan und Flüssiggas, welches sich aus einer Mischung aus diesen beiden Stoffen besteht, dehnt sich bei höheren Temperaturen stets aus. Wenn sich der Druck innerhalb einer Propangasflasche bei mehr als 20 °C bei rund 7 bar befindet, so ist der Druck bei einer Temperatur von 40 °C deutlich höher: Er kann bereits doppelt so hoch sein. Bei Butangas erhöht sich der Druck in der Flasche dagegen nicht so schnell: Bei 20 °C befindet sich das Gas bei etwa 2 bis 3 bar. Ist es 40 °C warm, dann beträgt der Druck meist nur 4 bar. Dies ist auf der Drampfdruckanzeige ersichtlich.
Für gewöhnlich befüllen Anbieter von Gasflaschen diese nicht bis zum Rand voll – auch bei Flüssiggastanks ist dies normalerweise nicht der Fall. Hier beträgt der Füllstand in der Regel nur 85 %, bei Gasflaschen sind es oft sogar nur 80 %. Das bedeutet, dass stets rund 15 bis 20 % der Füllung in der gasförmigen Phase erhalten bleiben. Dies stellt wiederum sicher, dass sich der Druck von Gasflaschen während der warmen Sommermonate nicht allzu schnell erhölhen kann.
Fachpersonal
Wenn Gasflaschen in gewerblichen Bereichen eingelagert werden sollen – wie zum Beispiel in der Industrie – dann gibt es spezielle Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften, die dabei berücksichtigt werden müssen. Ein sehr wichtiger Aspekt ist dabei unter anderem auch, dass das Lager der Gasflaschen möglichst nicht frei für jeden zugänglich sein sollte, um das Sicherheitsrisiko nicht unnötig zu erhöhen. Eine geregelte Zutrittskontrolle durch Fachpersonal ist hier in jedem Unternehmen wichtig, damit Unbefugte keinen Zugriff auf die Gasflaschen haben. Wenn möglich, sollte Unbefugten der Zutritt zum Lager untersagt werden – hierfür bieten sich entsprechende Hinweisschilder am Eingang an. Eine weitere Möglichkeit ist, den Zutritt zum Gasflaschenlager auch mit Hilfe eines Vorhängeschlosses zu gewährleisten. Dadurch lässt sich verhindern, dass sich Unbefugte daran zu schaffen machen und es womöglich zu einem gravierenden Schaden kommt.
Somit zeigt sich: Das Einlagern von Gasflaschen im privaten und gewerblichen Bereich ist mit einigen Vorschriften verbunden, die im eigenen Interesse zugunsten der Sicherheit unbedingt befolgt werden sollten. Doch egal, ob privat oder gewerblich – die Handhabung mit Gasflaschen bedarf stets einer gewissen Vorsicht, da es sich dabei um Stoffe handelt, die schnell leicht entflammbar sind. Sicherheit ist somit stets die oberste Priorität bei der Handhabung und beim Einlagern der Flaschen in Industrie oder auch privat in Wohnhäusern.