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Temposünder aufgepasst! Auch in Rostock gelten die neuen Regelungen in Bezug auf die StVO, die neuen Strafen haben es in sich und lassen so manchen Autofahrer staunen. Nun ist es aber so, dass anscheinend der Gesetzestext lücken aufweist, laut ADAC gibt es hier Schwierigkeiten mit dem Zitiergebot. Im Grunde handelt es sich hierbei um einen Formfehler, mit dem man den Gesetzestext anfechten kann und die Regelung somit unwirksam wird.

Es soll wohl so sein, dass das Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden ist. Bei Erlass einer Verordnung muss auch angegeben werden auf welcher Rechtsgrundlage denn hier gehandelt wird, das bedeutet also, dass der Verordnungsgeber nicht einfach tun und lassen kann was er will und sich auf eine Rechtsgrundlage beziehen muss. Im Fall der neuen Reglementierungen in Bezug auf die StVO ist dies laut einigen Rechtsexperten nicht geschehen und es wird nicht wirklich klar auf welcher Rechtsgrundlage die neuen Reglementierungen fußen.

Wer also in Rostock für ein zu schnelles Fahren, denn eine gewisse Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist anscheinend nicht gegeben, angehalten wird und eine saftige Geldbuße zu erwarten hat, kann hier tätig werden und Einspruch einlegen. Die Auffassung des ADAC´s zielt hier in erster Linie auf die neuen Verordnungen in Bezug auf die StVo und nicht auf die gesamten Reglementierungen. Auch ist nun zu raten einen Rechtsexperten in Rostock aufzusuchen und die neuen Verordnungen prüfen zu lassen, denn wenn tatsächlich eine sehr hohe Geldbuße oder sogar ein Fahrverbot droht, kann hier direkt adäquat gehandelt werden. Dies soll keinen Freifahrtschein bedeuten,  man sollte stets mit genügend Rechtsbewusstsein ausgestattet die öffentlichen Rostocker Straßen benutzen, wobei man sich trotzdem nicht jeder Verordnung unhinterfragt unterwerfen sollte.