Darf man Telefongespräche aufzeichnen?
Rechtliche Grundlagen Nach Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes darf man Telefongespräche nicht aufzeichnen: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Dies betrifft das unbefugte Abhören, Verfremden oder Weiterleiten von Telekommunikationsvorgängen. Der Begriff „Telekommunikationsvorgänge“ ist rechtlich weit gefasst und bezieht sich auch auf…
Julia Wagner,
4 Monaten ago
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