Rechtliche Grundlagen Nach Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes darf man Telefongespräche nicht aufzeichnen: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Dies betrifft das unbefugte Abhören, Verfremden oder Weiterleiten von Telekommunikationsvorgängen. Der Begriff „Telekommunikationsvorgänge“ ist rechtlich weit gefasst und bezieht sich auch auf...