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Wie wir auch schon in unserem Ratgeberteil Führerschein mit 17 beschrieben haben, senkt das Begleitete Fahren das Risiko von Fahranfängern. Dies wurde nun auch auf dem heute zu Ende gegangenen Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Der Verkehrsgerichtstag, von dem die Öffentlichkeit meist recht wenig wahrnimmt, hat einen hohen politischen Einfluss und zeigt oft auch auf, was in Zukunft kommen könnte in Sachen Verkehrsrecht.

Dort wurde nun auch noch einmal klargemacht: Das Begleitete Fahren und somit der Führerschein ab 17 haben sich bewährt. Der Verkehrsclub Deutschland ging nun noch einmal ganz gezielt auf die Problematik der Fahranfänger und der Hauptrisikogruppe der 18 bis 24 Jährigen ein. Die dramatischen Zahlen, die der VCD dabei auch nannte, sind erschreckend, aber auch sehr ernüchternd –zumindest für Kritiker des Begleiteten Fahren. „Drei Viertel aller Getöteten in der Altersklasse der 18 bis 24-Jährigen starben als Pkw-Insassen – die meisten davon als Fahrer. Jeder fünfte im Straßenverkehr Verunglückte und Getötete gehört zu dieser Altersgruppe.“, ist die schreckliche Bilanz der Hauptrisikogruppe als Führer eines Personenkraftwagens.

Da das Begleitete Fahren jedoch vieles an Risiko mindert und den jungen Erwachsenen dadurch ein sichereres Fahren beigebracht wird, was sich auch in der Reduzierung der Unfallzahlen niederschlägt, sollte dieser Bereich noch gestärkt werden – auch durch die Pflicht für die Begleitpersonen, verbindlich an Schulungen teilzunehmen. Bis dato sind solche Schulungen nicht zwingend vorgeschrieben, eine Teilnahme ist also freiwillig.

Ein neues Bewusstsein für Verkehrssicherheit und Alternativen müssen her

Außerdem plädiert der Verkehrsclub Deutschland für weitere Maßnahmen zur Senkung der Unfallzahlen bei der Hauptrisikogruppe. Und fordert auf der einen Seite „Alternativen zum Autofahren“ wie „jugendspezifische Angebote“ und nennt dabei auch den Disco-Bus, der leider immer noch zu wenig eingesetzt wird. Auf der anderen Seite verlangt der VCD Weitsicht in Sachen Verkehrserziehung:

„Um ein Bewusstsein für verkehrssicheres Verhalten zu schaffen, ist es notwendig, schon vor der Fahrausbildung in der schulischen Mobilitätserziehung anzusetzen. Es muss auch nachgefragt werden, warum sich so viele junge Menschen selbst überschätzen und ihren Kick beim Autofahren suchen.“

Medikamente am Steuer – Gefahren, Risiken und Gesetzeslage

Der § 316 StGB wird von vielen nur dann zitiert, wenn es um das Thema Alkohol am Steuer geht. Dabei wird ein kleiner, aber deshalb nicht weniger wichtiger Punkt dieses Paragraphen vergessen. Denn: In dem genannten Gesetzesteil geht es auch um den Genuss anderer berauschender Mittel.

Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorgabe, wie viel von einem bestimmten Arzneimittelwirkstoff zur Fahruntüchtigkeit führt, dennoch ist in den Beipackzetteln vieler Medikamente klar angegeben: Reduziert das Reaktionsvermögen und das Fahrvermögen.

Aufgefahren unter Medikamenteneinfluss – Führerschein weg

Viele Autofahrer achten jedoch nicht auf diese Aspekte, wie sich jetzt auch einem Bericht im „Südkurier“ zu entnehmen war. Dort ging es um einen Unfall in Rottweil, bei dem eine Frau einen Unfall verursachte – und dies unter der Einwirkung unterschiedlicher Medikamente. Interessant war der Fakt, dass die Polizisten am Anfang dachten, die Frau habe getrunken und den Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht. Bei dem Auffahrunfall hatte die Autofahrerin im Kreisverkehr einen Autofahrer übersehen und war auf ihn aufgefahren. Der Zustand der Frau veranlasste die zuständigen Polizisten dazu, ihr den Führerschein abzunehmen und eine Blutprobe zu veranlassen.

Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen wies bereits mehr als einmal darauf hin, dass Medikamente das Fahrvermögen beeinträchtigen können. Gerade bei neuen Medikamenten oder einer Dosis-Änderung kann es schnell zu unerfreulichen Nebenwirkungen kommen.

Reaktionsfähigkeit eingeschränkt bis zur völligen Fahruntüchtigkeit

Aber auch bei bereits längerer Medikamenten-Einnahme ist aufzupassen, ebenso bei der Einnahme verschiedener Medikamente. Psychopharmaka machen in der Regel fahruntüchtig und Schmerzmittel können die Reaktionsfähigkeit so massiv einschränken, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefahr für das eigene Leib und Leben sowie für den Rest der Verkehrsteilnehmer darstellen kann.

Medikamente sind, anders als Alkohol und Drogen, eine oft unterschätzte Gefahr. Gerade die Einschränkung der Reaktionsfähigkeit, aber auch der Konzentrationsfähigkeit und die zugleich auch oft eingeschränkte Wahrnehmung stellen nicht weniger Gefahr da als Fahren unter Alkoholeinfluss. Und hierbei ist es auch egal, wie lange man seinen Führerschein hat – die Gefahr besteht bei Führerschein-Neulingen ebenso wie bei langjährigen Autofahrern. Es kommt dabei auf die Dosis an. Es kann gut sein, dass es eines Tages auch klarere Gesetzesvorgaben für das Fahren unter Medikamenteneinfluss kommen werden. Dennoch sollte man sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer schützen und das Auto stehen lassen, wenn im Beipackzettel eines Medikamentes eine Einschränkung des Fahrvermögens oder eine völlige Fahruntüchtigkeit angegeben ist. Denn sonst könnte es passieren, dass es einem so geht wie der Frau beim Unfall in Rottweil: Der Führerschein ist erst einmal weg. Und mal ehrlich: Wer will schon zur MPU, weil man beim Fahren unter Medikamenteneinfluss erwischt wurde?