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Im juristischen versteht man unter der Bürgerschaft die Gesamtheit der Bürger. In Hansestädten wie Rostock, Bremen oder Hamburg wird der Stadtrat, Bürgerschaft genannt und ist somit die Bezeichnung für das Vertretungsorgan der Bürger in diesen Städten. Die Bürgschaft stellt in den Hansestädten Hamburg und Bremen sogar das Landesparlament. Der Begriff Bürgerschaft wird somit nicht nur in Rostock verwendet sondern auch in Greifswald, Lübeck, Stralsund, Hamburg, Bremen und Wismar.

Jede Bürgerschaft hat einen Vorsitzenden. In Rostock zum Beispiel, wird dieser  „Präsident der Bürgschaft“ genannt., in Lübeck hingegen Stadtpräsident. Alle 5 Jahre wird von den Bürgern der Stadt Rostock eine neue Bürgschaft gewählt, welche aus 53 Abgeordneten besteht. Der Präsident, ist eben dieser Vorsitzender, der die Sitzungen leitet und die gesamte Bürgschaft nach außen vertritt. Im Juli 2014 wurde Wolfgang Nitzsche von der Partei „Die Linke“ zum Präsident der Bürgschaft in Rostock gewählt. Wolfgang Nitzsche steht somit als Präsident der Bürgschaft, neben dem Oberbürgermeister der Stadt Rostock, als weiterer Repräsentant der Stadt. Das Amt wird seit Einführung der Kommunalverfassung 1994 ehrenamtlich ausgeführt.

Der Begriff der Bürgschaft ist ein historisch gewachsener Begriff. Diese Art der Gesellschaftsform, kennzeichnet im Grunde nichts anderes, als die Leitung der Geschicke einer Gesellschaft durch das Bürgertum selber. Der Einsatz dieser rechtlichen Gesellschaftsform fand in der Geschichte ein auf und ab und erstarkte erst im Kapitalismus wieder.