Du solltest folgendes wissen, wenn du dir Gedanken über eine Mini GmbH machst. Die Unterscheidung zwischen Mini GmbH und der normalen GmbH liegt in der niedrigeren Höhe des Mindeststammkapitals bei Gründung des Unternehmens. Dieses wird in §5 a GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt, in dem es heißt, dass auch mit sehr geringem Stammkapital (symbolischer Wert von 1 Euro) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden kann.
Seit dem Jahre 2008 kann man die Mini-GmbH nutzen, welcher als das Pendant zur ähnlichen Version aus England (Limited) betrachtet werden kann. Bei dieser Handelsform der Vermerk „UG“ im Firmennamen eintragen. Die Mini-GmbH kann also ohne Stammkapital gegründet werden, wobei trotzdem, verschiedene schriftliche Grundlagen notwendig. Diese werden gewöhnlich als Mini GmbH Gründungsset aufgeführt. Dort findet sich das Maßgebliche für die Gründung einer Mini-GmbH:
- Vertragsinformationen,
- Auswahl und Vorgehensweise von mehreren Gesellschaftern
- Handelsregistereinträge
Im Mini GmbH Starterpaket der Bundesregierung finden sie auch alle notwendigen schriftliche Grundlagen zum Ablauf der Gründung der Mini-GmbH. Wer sich für die Selbständigkeit entschieden hat, der sollte sich auch mal im entsprechend Mini GmbH Forum umsehen, da dort viele tolle Hinweise zur Gründung zu finden sind. Eines ist gewiss. Das neue Regelwerk zur Firmengründung in Form einer Mini GmbH soll das selbstständige Arbeiten in Deutschland vereinfachen und den Abfluss ins Ausland verhindern.
Welche Vorteile hat die Gründung einer Mini GmbH?
Als klarer Vorteil ist der Gründungsablauf einer Mini-GmbH zu betrachten, denn im Gegensatz zur traditionellen GmbH, ist der komplette Ablauf äußerst einfach gemacht worden. Die Mini-GmbH dürfte das Auswandern der Gründer von Unternehmen in andere Gegenden der Welt ein bisschen eindämmen. Auch mit der Mini-GmbH kann man Fördermittel oder einen Gründungszuschuss erhalten, da es auch eine verwandte Art der traditionellen GmbH ist. Das Stammkapital ist festgesetzt auf 1 Euro, im Gegensatz zur normalen GmbH, bei der nämlich 25.000 € nachgewiesen werden müssen. Sacheinlagen sind jedoch bei der Mini-GmbH nicht zugelassen. Eine neue Regel besteht dennoch, denn 25% Prozent des Reingewinns pro Jahr, müssen als Grundlage zurück gelegt werden, bis die Mindesteinlage von 25.000 € Euro erreicht ist. Erst danach ist eine Umschreibung in eine GmbH realisierbar. Ein Pflicht ist dies jedoch nicht.
Es sollte jedem bewusst werden, dass dieser Zwang einer Schaffung von monetären Rücklagen den Wunsch der Eigenständigkeit in Form einer GmbH, verhindern kann. Außerdem sollte beachtet werden, dass eine Firmengründung in form einer Mini GmbH, noch weitere Kosten Bedarf, als nur die 150 €, welche immer angepriesen werden. Eine Beratung ist unumgänglich, welche wiederrum Kosten erzeugt. Kritisch zu betrachten ist auch die Fragestellung zur Akzeptanz der kommenden Handelsform, da die Haftung des Unternehmens bloß auf das Betriebsvermögen reduziert ist. Diesem Umstand ist jedoch, durch eine zügige Aufstockung des Grundkapitals und eine rechtzeitige Umwandlung in eine herkömmliche GmbH, entgegenzutreten. Die neue Unternehmensform sollte darum speziell als Option betrachtet werden, die die Gründungsmitglieder eines Betriebes mit niedrigem finanziellem Background nutzen sollten.
Quelle und Weiterführendes
https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/
https://www.foerderland.de/gruendung/rechtsformen/mini-gmbh/erfahrungen-mini-gmbh/