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Ärgerlich sind offene Forderungen allemal. Das gilt sicherlich für große Unternehmen, kleinere Firmen und ebenso für Privatpersonen. Letztlich kann eine Forderung aus jeder Art von Geschäft verbleiben, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Gerade Privatpersonen, die Forderungen zum Beispiel aus einem privat vergebenen Kredit, dem Verkauf des Fahrzeuges oder auch Mietschulden aus einer Einliegerwohnung haben, können durch Forderungen schnell an den Rand des Ruins getrieben werden. In vielen Fällen waren auch die Gelder aus den Verkäufen und Geschäften schon verplant, sodass das Ausbleiben der vollständigen Zahlungen weitere Konsequenzen haben kann.

Gerade, wenn die persönliche Liquidität durch das Ausbleiben der Zahlungen leidet oder das Beibringen der Forderungen nur mit einem Aufwand zu bewerkstelligen ist, welcher für jeden privaten Gläubiger immens hoch ist, kann der Verkauf der bestehenden Forderung an ein professionelles Inkassounternehmen sinnvoll sein. Sie erhalten durch das Unternehmen direkt einen Geldbetrag, welcher zwar nicht der Gesamtforderung entspricht, sind aber jeglichen Aufwand direkt los. Auch wenn der Schuldner ein Insolvenzverfahren anstrebt, können Sie durch einen rechtzeitigen Verkauf, zumindest einen Teil der Schuld erhalten. Welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie über einen Forderungsverkauf privat nachdenken, ist in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Forderungsverkauf?

Ein Verkauf von Forderungen ist ein reguläres Geschäft zwischen Ihnen und einem gewerblichen Forderungsankäufer. Das sind in der Regel Inkassodienstleister, welche sich ausschließlich, um das Eintreiben und Vollstrecken unbezahlter Rechnungen bei verschiedensten Schuldnern kümmern. Ihnen sollte nicht verschwiegen werden, dass ein Großteil solcher Geschäfte zwischen Firmenkunden stattfindet. In der Regel sind letztlich gewerbliche Forderungen durchgängig in Rechnung gestellt, mehrfach gemahnt und in einigen Fällen sogar mit vollstreckbaren Titeln versehen.

Hier müssen Sie als Privatperson „mithalten“ können. Ein Forderungsverkauf privat bedeutet also, dass Sie auf einen Inkassodienst zugehen müssen. Dieser wird Ihnen, je nach Art und Höhe Ihrer Forderung, ein entsprechendes Angebot machen, die Forderung anzukaufen. Sie müssen hierbei mit hohen Abschlägen auf den Forderungsbetrag rechnen. Überdenken Sie Ihren Entschluss daher sorgfältig. Sollten Sie einen passenden Anbieter finden und sich mit diesem einigen können, folgt der Übergang der Forderung.

Wie wird eine Forderung übertragen?

Sie sollten nicht vergessen, dass jedes Inkassobüro mit der angekauften Forderung auch eine eigene Gewinnerwartung hat. Sollten Sie also handelseinig mit dem Forderungsankäufer sein, folgt eine lückenlose Dokumentation des Verfahrens, damit das Unternehmen die Forderung ohne weitere rechtliche Problemstellungen einbringen kann. Hierzu muss in jedem Fall ein Nachweis über den rechtmäßigen Forderungsübertrag vorliegen. Es wird also immer ein schriftlicher Vertrag gefertigt, welcher den Übergang der Forderung und alle Nebenabreden, Kosten und den Stichtag beinhaltet.

Sie werden ebenso gebeten, alle Unterlagen zur Forderung vorzulegen. Dies können Kauf- oder Mietverträge, Rechnungen, Mahnungen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder auch gerichtliche Unterlagen, wie Mahn- oder Vollstreckungsbescheide sein. Bei besonders hohen Forderungen wird der Vertrag zwischen Ihnen und dem Inkassobüro sogar notariell beglaubigt. Hinzu kommt immer eine Abtretungsurkunde, mit der das Inkassobüro seine legale Eintreibung gegenüber dem Schuldner nachweisen kann.

Im Fazit wird also festgehalten, dass die Forderung mit allen Rechten und Pflichten, welche an die Schuld geknüpft sind, von Ihnen an das Inkassounternehmen übergehen. Wenn Sie sich ein Angebot einholen möchten, gibt es verschiedene Dienste, welche auch private Forderungen ankaufen. Nutzen Sie eine schnelle Onlinesuche zu Inkasso Hannover, Rostock oder Hamburg. Sie werden sicherlich schnell fündig.

Für wen ist ein Forderungsverkauf geeignet?

Eine pauschale Antwort lässt sich in diesem Zusammenhang kaum tätigen. Letztlich ist ein Forderungsverkauf privat jedoch nicht in allen Fällen die passende Option, sich von unliebsamen Altlasten zu trennen. Gerade bei privaten Forderungen ist für die Inkassounternehmen die Bewertung der eigentlichen Hauptforderung schwierig, auch sind die entsprechenden Aufzeichnungen in vielen Fällen nicht mit den Unterlagen bei gewerblichen Forderungen vergleichbar. Sie werden daher in beinahe allen Fällen auf einen großen Anteil Ihrer Forderung verzichten müssen, wenn Sie diese offenen Forderungen verkaufen möchten. Interessant ist ein Forderungsverkauf allerdings in einigen Konstellationen auf jeden Fall.

Sie sollten sich von Ihrer Forderung, trotz der hohen Abschläge und dem einhergehenden Verlust durch den Verkauf, trennen, wenn zum Beispiel der Schuldner längerfristig nicht zahlungswillig oder zahlungsfähig ist. Wenn bereits ein Offenbarungseid oder eine Privatinsolvenz eingeleitet wurde, ist es sinnvoll, zumindest einen Teil der Summe durch das Inkassobüro zu erhalten, als im Zweifel einen kompletten Zahlungsausfall zu verkraften. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Schuldner nicht auffinden können.

Letztlich steht Ihnen durch den Verkauf sofort Geld zur Verfügung und Sie mindern den Aufwand, die Zeit und letztlich auch die Kosten, welche durch das Beibringen der Forderung entstehen. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein. Sie werden schnell feststellen, dass viele Inkassounternehmen kaum Forderungen von Privatpersonen ankaufen oder die Abschläge sehr hoch ausfallen.

Welche Arten von Forderungen können verkauft werden?

Grundsätzlich sind beinahe alle zu Recht bestehenden Forderungen zu verkaufen. Sofern Sie ein Unternehmen der Inkassobranche finden, welches Ihre Forderung ankaufen möchte, gibt es nur wenige gesetzliche Ausschlussgründe. Es können so zum Beispiel keine Forderungen aus unbezahlten Telefon-, Strom- oder Gaslieferungen veräußert werden. Dies wird Privatpersonen weniger betreffen. In jedem Fall ist der Übergang von besicherten Forderungen aus Darlehens- und Kreditverträgen nicht möglich.

Durch die Besicherung der Forderungen, wie durch eine Grundschuld oder eine Bürgschaft, sollte es auch nicht denkbar sein, eine entsprechende Forderung abzustoßen. Letztlich haben Sie immer die Möglichkeit, bei ausbleibenden Zahlungen auf die jeweilige Sicherheit zurückzugreifen.

Weiterhin ist ein Übergang von Forderungen zwischen Privatpersonen und Inkassodienstleistern nicht möglich, wenn eine Abtretung bereits in dem Vertrag, aus dem die Forderung besteht, ausgeschlossen wurde. Auch unpfändbare Forderungen können zu keinem Zeitpunkt veräußert werden.

Besonderheiten im Umgang mit titulierten Forderungen

Sofern Sie bereits einiges unternommen haben, um die Forderung zu realisieren, werden auch Sie irgendwann – nach etlichen Mahnungen und außergerichtlichen Versuchen – an den Punkt gelangt sein, an dem nichts mehr um einen Mahnbescheid oder einen anschließenden Vollstreckungsbescheid herumführt. In diesem Fall haben Sie einen sogenannten Titel, also eine gerichtliche Urkunde, aus der Sie mindestens 30 Jahre lang Ihre Forderung beim Schuldner beitreiben können. Entsprechende Forderungen werden als „tituliert“ bezeichnet.

Grundsätzlich kann auch eine solche Forderung verkauft werden, hierbei ist es sogar einfacher für Inkassodienste den Wert der Forderung zu berechnen und Ihnen ein Angebot zu machen. Letztlich sagt ein Titel aber auch, dass das Eintreiben der offenen Summen schwieriger ist, sodass sich im Umkehrschluss höhere Abschläge beim Verkauf solcher Forderungen ergeben können. Möglicherweise ist nur der Inkassoauftrag, ohne den Übergang der Forderung, für Sie in diesem Fall die bessere Option.

Die Chancen und Risiken für Privatpersonen bei einem Forderungsverkauf

Vor einem Forderungsverkauf sollten Sie sich in jedem Fall Ihre Entscheidung gut durch den Kopf gehen lassen und auch über Alternativen nachdenken. Neben den Chancen, gibt es große Risiken, welche Sie bedenken müssen. Durch einen Verkauf Ihrer Forderung haben Sie die Möglichkeit, schnell und unkompliziert einen Teil der Forderungssumme zu erhalten. Des Weiteren haben Sie keine weiteren Berührungspunkte mit der Schuld. Sie müssen nicht mehr Mahnen oder Vollstrecken lassen und sparen so auch viel Zeit und Arbeitsaufwand.

Ein anderer Punkt ist das Ausfallrisiko. Durch einen Forderungsübergang ist es für Sie nicht mehr erheblich, ob die Forderung überhaupt beizutreiben ist oder vielleicht komplett ausfällt. Sie minimieren Ihr weiteres Verlustrisiko. Vergessen sollten Sie jedoch nicht, dass Sie nur einen Bruchteil der ursprünglichen Forderungssumme durch das Inkassounternehmen erhalten werden, wenn Sie überhaupt eine Firma finden, welche Ihnen ein Angebot macht, dass auch akzeptabel ist. Ihre Entscheidung ist deshalb gut zu überlegen.